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3. Dezember 2021

Keine Haftung des Tierhalters bei Reitfehler

Wird durch ein Tier ein Schaden verursacht, so haftet grundsätzlich der Tierhalter, § 833 BGB. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat nun aber entschieden, dass eine Haftung bei dem Sturz von einem Pferd ausgeschlossen ist, wenn dieser auf einen Reiterfehler zurückzuführen ist.
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