Ein Pferdekauf ist oft mit großen finanziellen Risiken verbunden. Bleibt es gesund, können viele Turniere und Preise gewonnen werden - Knorpelschäden oder andere Krankheiten können die Karriere jedoch schnell beenden. Ein Urteil aus München beschäftigt sich mit dem Ausbruch eines Sommerekzems nach dem Kauf des Tieres.
Gerichte müssen sich regelmäßig mit Fällen befassen, in denen es um die Haftung von Tier- und insbesondere Pferdehaltern geht. In diese Kategorie fällt auch die Entscheidung des Landgericht Koblenz vom 14. Oktober 2022. Das Gericht entschied, dass die Halterin eines Pferdes für Schäden haftet, die dadurch entstanden sind, dass ihr Pferd eine Fahrradfahrerin vom Fahrrad […]
Wird durch ein Tier ein Schaden verursacht, so haftet grundsätzlich der Tierhalter, § 833 BGB. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat nun aber entschieden, dass eine Haftung bei dem Sturz von einem Pferd ausgeschlossen ist, wenn dieser auf einen Reiterfehler zurückzuführen ist.
Nicht selten kommt es im Amateursport zu Unfällen und Verletzungen. Unter Umständen können für ebensolche Trainer*innen in Haftung genommen werden. Dies gilt auch dann, wenn Kinder deren Anweisungen nicht richtig umsetzen – entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem aktuellen Urteil.
Ein Reitlehrer und Pferdetrainer, welcher ein ausschließlich für private Zwecke erworbenes und selbst ausgebildetes Dressurpferd verkauft, ist ohne das Hinzutreten besonderer Umstände kein Unternehmer und ein Pferd mit positivem Röntgenbefund nicht zwingend mangelhaft. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 18.10.2017.
Achtung Pferdehalter - Die Haftung gegenüber der Reitbeteiligung Pferdehalter haften für Unfälle der Reitbeteiligung, soweit nicht ausdrücklich ein Haftungsausschluss vereinbart worden ist. So lautet das Endurteil des OLG Nürnberg vom 29.03.2017.
Der Bundesgerichtshof dehnt die von ihm entwickelten Rechtsgrundsätze zur Beweislastumkehr bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern in der Humanmedizin auch auf tierärztliche Behandlungen aus.
Der Beginn der Weidesaison steht kurz bevor und mit ihm die Angst der Pferdebesitzer vor verletzungsträchtigen Auseinandersetzungen zwischen ihren Vierbeinern. Doch wer haftet in einem solchen Fall für etwaige Schäden wie die mitunter beträchtlichen Tierarztkosten? Ist der Pferdebesitzer etwa „selbst schuld“, wenn er sein Pferd im Herdenverband auf die Wiese stellt?