Wer eine begonnene Mutter-Kind-Kur vorzeitig abbricht, muss der Klinik keinen Schadensersatz zahlen – entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 07. Oktober 2020.
Mit seinem Urteil vom 29.01.2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen klargestellt, dass Lebendorganspender künftig besser vor ärztlichen Aufklärungsfehlern geschützt sind.