Nicht erst während der Corona Pandemie sind Insolvenzen zu einem leidigen und nicht nur für Betroffene schwierigen Thema geworden. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob ein Wohnrecht in der Insolvenz fortbesteht.
Insolvenzverwalter können vom Finanzamt keine Auskunft über das Steuerkonto eines Insolvenzschuldners verlangen. Denn er ist nicht "Betroffener" im Sinne der DSGVO - so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).