"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Dies regelt § 13 des Urheberrechtsgesetzes ("UrhG"). Der Bundesgerichtshof hat nun die Konturen dieses Rechts geschärft und entschieden, dass per Allgemeiner Geschäftsbedingung ("AGB") die Nennung der Urheberschaft […]
Immer wieder kommt es vor, dass auf Online-Videoplattformen, wie z.B. YouTube, illegal Filme und Videos hochgeladen werden. Dies stellt regelmäßig einen Urheberrechtsverletzung dar. Eine Verfolgung der Täter gestaltet sich jedoch häufig schwierig.