Immer wieder kommt es vor, dass auf Online-Videoplattformen, wie z.B. YouTube, illegal Filme und Videos hochgeladen werden. Dies stellt regelmäßig einen Urheberrechtsverstoß dar. Eine Verfolgung der Täter gestaltet sich jedoch häufig schwierig.
Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist für den Datenschutz verantwortlich und verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies hat das Amtsgericht Mannheim mit Urteil vom 11. September 2019 entschieden.
Verstößt der Betriebsrat gegen Datenschutzbestimmungen, indem er interne Unterlagen weitergibt, kann dies zur Aufführung des Betriebsrates führen. Dies entschied das Arbeitsgericht Iserlohn mit Urteil vom 14. Januar 2020.
Im Rahmen seiner Tätigkeit erlangen die Mitglieder eines Betriebsrates nicht selten sensible Informationen über das Unternehmen sowie seine Arbeitnehmer. Bestehen diese aus personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), muss ein angemessener Datenschutz gewährleistet sein. Dies stellte zuletzt auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 09. April 2019 klar.
Apple muss den Erben eines verstorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu ebendieser gewähren. Das hat das Landgericht (LAG) Münster in seinem Urteil vom 16.04.2019 entschieden.
Vertragspartner können unter Umständen umfangreiche Auskunftsansprüche geltend machen. Diesem Anspruch steht dieDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht entgegen. So hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Teilurteil vom 24.10.2018 entschieden und damit die begehrte Weitergabe von Kundendaten im Rahmen eines Auskunftsanspruchs für rechtmäßig erachtet.
Seit Juni 2016 gilt die EU-Richtlinie zum Schutz von vertraulichem Know-how und Geschäftsgeheimnissen („Geheimnisschutzrichtlinie“). Als solche hätte sie bis zum 9. Juni 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Geschehen ist dies noch nicht. Bislang liegt lediglich ein Gesetzesentwurf vor, der von der Bundesregierung am 18. Juli 2018 beschlossen worden ist. Bis zum tatsächlichen In-Kraft-treten […]
Kontrolle des privaten E-Mail Verkehrs: Es stellt eine unverhältnismäßige Kontrollmaßnahme dar, wenn der Arbeitgeber auf den Hinweis, der Arbeitnehmer hätte sich geschäftsschädigend über den Arbeitgeber geäußert, dessen privaten E-Mail-Verkehr in einem Zeitraum von einem Jahr auswertet.
Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Arbeitgeberin ihre private Telefonnummer mitzuteilen. So sieht es zumindest das Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen in zwei Urteilen vom 16.05.2018.