Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte am 10.03.2023 klar, dass das Land Nordrhein-Westfalen („NRW„) nicht die Entschädigungen ersetzen müsse, die von in der Fleischindustrie tätigen Unternehmen an ihre Arbeitnehmer*innen ausgezahlt worden waren. Denn die Beschäftigten hätten weiterhin einen Lohnanspruch gegen ihre Arbeitgeber gehabt, weshalb kein Verdienstausfall eingetreten sei (Az.: 18 A 563/22 und 18 A 1460/22). weiterlesen
Corona 2023: Keine Erstattung von Corona-Entschädigung durch Land
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