Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte am 10.03.2023 klar, dass das Land Nordrhein-Westfalen ("NRW") nicht die Entschädigungen ersetzen müsse, die von in der Fleischindustrie tätigen Unternehmen an ihre Arbeitnehmer*innen ausgezahlt worden waren. Denn die Beschäftigten hätten weiterhin einen Lohnanspruch gegen ihre Arbeitgeber gehabt, weshalb kein Verdienstausfall eingetreten sei (Az.: 18 A 563/22 und 18 A 1460/22).
Im Rahmen der Covid19-Pandemie ist es für viele Arbeitnehmer*innen nahezu alltäglich, eine Maske zu tragen. Das Bundesarbeitsgericht ("BAG") hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob betroffenen Reinigungskräften ein so genannter Erschwerniszuschlag zusteht.
Während der Corona Pandemie waren viele Geschäfte und Einrichtungen geschlossen. Hierzu zählten auch Fitnessstudios. Viele Kunden mussten dennoch auf Verlangen der Fitnessstudios ihre Mitgliedsbeiträge weiterbezahlen. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens zu befassen.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) erst vor Kurzem festgestellt hat, dass Friseur:innen grundsätzlich kein Anspruch gegen die Bundesländer haben, setzt er nun ein weiteres Statement. Auch Gastronomen und Hoteliers, die von den Corona-Lockdowns betroffen waren, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle.
Auch wenn derzeit keine allgemeine Impfpflicht für das Coronavirus am Arbeitsplatz gilt, haben dennoch viele Arbeitgebende das so genannte "2G-Modell" in ihren Betrieben etabliert. Zugang hat demnach nur, wer genesen oder geimpft ist. Nun musste sich das Arbeitsgericht Berlin mit der Frage auseinandersetzen, ob Arbeitnehmer:innen gekündigt werden kann, wenn sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen.