Bereits in unseren vorangegangenen Beiträgen informierten wir Sie über Elektroautos und ihre steuerrechtliche Begünstigung. Auch deren Aufladung sorgte jüngst für Streit: E-Ladesäulen für Elektroautos, die im Bereich einer öffentlichen Straße errichtet werden, bedürfen keiner Baugenehmigung – entschied nun der Bayrische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 13.07.2018 - 8 CE 18.1071.