Arbeiten soll im Lichte der Digitalisierung und damit verbundener Erkenntnisse in vielen Wirtschaftsbereichen neu gedacht werden. Diese Diskussionen werden unter dem Begriff „Arbeiten 4.0“ geführt. Im Rahmen der Diskussionen ist der Begriff des agilen Arbeitens allgegenwärtig. Solches zeichnet sich durch Flexibilität und vereinfachte Organisationsstrukturen aus. Das Arbeitsgericht Bonn beschäftigte sich am 06.10.2022 mit dieser Arbeitsweise und der Frage, ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung des agilen Arbeitens zusteht.
Arbeitsrecht 2023: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei agilem Arbeiten?
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