Knapp 77 Prozent der deutschen Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmer*innen Weiterbildungskurse an. Viele von den Kursen sind teuer – gerne übernehmen Arbeitgeber jedoch die Kosten. Aber nur, soweit die Beschäftigten im Unternehmen bleiben – oder, wie in einer jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, tatsächlich die Prüfung ablegen. Im konkreten Fall forderte der Arbeitgeber knapp 4.000 Euro von einer Buchhalterin zurück, die ihre Steuerberaterprüfung nicht ablegte. Zu Recht? (Az.: 9 AZR 187/22) weiterlesen
Arbeitsrecht 2023: Rückzahlung von Fortbildungskosten wegen Nichtantritt der Prüfung?
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