Tierhalter haften grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden, die durch das gehaltene Tier verursacht werden (sog. Gefährdungshaftung), § 833 BGB. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat dies mit Urteil vom 10.10.2019 entschieden. Die Haftung ist auch dann nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Geschädigte von seinem eigenen Tier verletzt worden ist.
Immer wieder kommt es vor, dass auf Online-Videoplattformen, wie z.B. YouTube, illegal Filme und Videos hochgeladen werden. Dies stellt regelmäßig einen Urheberrechtsverletzung dar. Eine Verfolgung der Täter gestaltet sich jedoch häufig schwierig.