Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint ist nicht erforderlich i.S.v. § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Damit ist sie ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Dieses hat sich damit der Auffassung des Arbeitsgerichts Berlin angeschlossen.
Bereits in unseren vorangegangenen Beiträgen stellten wir Ihnen die Grundzüge des Vereinsrechts sowie der Gemeinnützigkeit vor. Heute möchten wir Ihnen die steuerliche Behandlung des gemeinnützigen Vereins näher erläutern.
Immer wieder kommt es vor, dass auf Online-Videoplattformen, wie z.B. YouTube, illegal Filme und Videos hochgeladen werden. Dies stellt regelmäßig einen Urheberrechtsverletzung dar. Eine Verfolgung der Täter gestaltet sich jedoch häufig schwierig.
Unternehmen dürfen Kurzarbeit notfalls einseitig anordnen. Und das sogar durch eine fristlose Änderungskündigung - so das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart (Urt. v. 22.10.2020, Az. 11 Ca 2950/20).