Wer innerhalb eines Jahres mehr als 150 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Die zuständige Behörde darf der Person daher die Fahrerlaubnis entziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 28. Oktober 2022 entschieden. weiterlesen
Strafrecht 2023: Führerscheinentzug wegen Parkverstößen
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