Das sogenannte „Streaming“ von illegal hochgeladenen Filmen im Internet galt bisher als rechtliche Grauzone. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies nun mit Urteil vom 26.04.2017 anders eingestuft.
Sachverhalt
Konkret ging es um einen niederländischen Anbieter sogenannter „Filmspeler“. Diese ermöglichen das direkte Abspielen von Inhalten aus dem Internet auf dem Fernseher. In diesem Einzelfall hatte der Anbieter jedoch spezielle Programme vorinstalliert und dafür geworben, dass die Kunden kostenlos insbesondere urheberrechtlich geschütztes Bild- und Tonmaterial von illegalen Streamingseiten auf den Fernseher übertragen und direkt anschauen konnten.
Eine niederländische Stiftung , die sich dem Schutz der Urheberrechte widmet, hatte beim Bezirksgericht Midden-Nederland beantragt, den Anbieter zu verurteilen, den Verkauf der modifizierten Produkte einzustellen. Das Gericht hatte die Sache daraufhin dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
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