Buchhaltung und Buchführung für Selbstständige

Geschrieben von: Kira Dahlmann

Wer ein Unternehmen führt, ist zur Erfassung seiner Einnahmen und Ausgaben verpflichtet. Welchen Anforderungen die Buchhaltung und Buchführung dabei genügen muss, möchten wir Ihnen hier als Teil unserer Beitragsreihe für StartUps vorstellen.

Buchhaltung und Buchführung

Zunächst verwirrend ist häufig bereits die Unterscheidung zwischen Buchführung und Buchhaltung. Tatsächlich meint Buchführung die Methode, wie anfallende Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Ob dabei die einfache Buchführung ausreichend ist, ist abhängig von der jeweiligen Rechtsform und Unternehmensgröße.

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Buchhaltung demgegenüber meint die unternehmensinterne Organisation dieser Erfassung. Wie genau Sie ihre Buchhaltung regeln, beispielsweise mit Unterstützung eines Steuerberaters, bleibt dabei Ihnen selbst überlassen, solange Sie die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung einhalten.

Ordnungsgemäße Buchführung

Was unter einer ordnungsgemäßen Buchführung zu verstehen ist, ist dabei in den  GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) geregelt. Die Grundsätze regeln unterschiedliche Bereiche.

Belegführung

Als Selbstständiger sind Sie nach den GoBD zur ordnungsgemäßen Belegführung verpflichtet. Demnach sind alle Belege systematisch und vollständig zu erfassen und abzulegen, so dass die Einnahmen und Ausgaben entsprechend nachvollzogen werden können. Ob die Ablage in elektronischer oder in Papierform geführt wird, kann individuell entschieden werden.

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Datensicherheit

Unabhängig von der gewählten Ablageart ist jedoch stets dafür zu sorgen, dass die Belege sicher aufbewahrt werden, nicht verloren gehen und nicht manipuliert werden können.

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Für Dokumente mit kommunikativem Charakter, beispielsweise Geschäftsbriefe, gilt dabei eine Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren.
Alle direkten Buchhaltungsunterlagen wie Belege, Rechnungen, Inventurlisten und Jahresabschlüsse müssen sogar zehn Jahre aufbewahrt werden.

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Überprüfung durch das Finanzamt

Ob die GoBD eingehalten wurden, wird regelmäßig durch das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft. Dabei sichten die Betriebsprüfer sämtliche Buchhaltungsunterlagen und überprüfen diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Fazit

Eine lückenlose Buchführung muss von allen Unternehmern ab dem ersten Tag gewährleistet werden. Dazu gehört neben der Erfassung sämtlicher Vorgänge auch die Ablage und Aufbewahrung der entsprechenden Belege. Die Buchführung dient zur Feststellung der wirtschaftlichen Situation und ist Grundlage für die Berechnung der Steuerlasten Ihres Unternehmens.

Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten in Essen zur Seite.

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