Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man den Aufbau einerZusatzrente über den Arbeitgeber. Die Finanzierung einer solchen kann dabei auf unterschiedlichen Durchführungswegen erfolgen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Absicherung für den Altersruhestand aufzubauen. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Anspruch auf den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge.
Unterschiedliche Finanzierungsmethoden
Um die betriebliche Altersvorsorge zu finanzieren, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Im Betriebsrentengesetz werden dabei fünf unterschiedliche Durchführungswege unterschieden. Die Wahl des Durchführungsweges unterliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber.
Direktzusage
Die erste und wohl häufigste Möglichkeit zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktzusage. Bei dieser verpflichtet sich der Arbeitgeber, die späteren Rentenzahlungen selbst zu erbringen.
Zur Finanzierung der Direktzusage bildet der Arbeitgeber in seiner Bilanz eine Pensionsrückstellung. Die spätere Betriebsrente wird dann unmittelbar durch den Arbeitgeber bezahlt.
Unterstützungskasse
Eine weitere Möglichkeit stellt das Hinzuziehen einer Unterstützungskasse dar. Während der Erwerbstätigkeit erhält diese die Beiträge des Arbeitgebers. Nach Renteneintritt werden die Zahlungen, also die Versorgungsleistungen, dann durch die Unterstützungskasse erbracht.
Direktversicherung
Außerdem kann die betriebliche Altersvorsorge auch durch eine Direktversicherung gebildet werden. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer als versicherte Person ab.
Pensionskasse
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Betriebsrente durch eine Pensionskasse zu bilden. Pensionskassen sind nach deutschem Recht Lebensversicherer, die ausschließlich wegfallendes Erwerbseinkommen versichern
Pensionsfonds
Seit 2002 besteht neu auch die Möglichkeit eines Pensionsfonds als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge.
Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Instrument der Absicherung der eigenen Altersvorsorge. Die aufgebauten Ansprüche des Arbeitnehmers sind daher durch ein mehrstufiges Sicherungssystem geschützt.
Als erste Stufe haftet der Arbeitgeber stets für die von ihm zugesagten Leistungen. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Durchführungsweg für den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge gewählt wurde. Der Arbeitgeber haftet also auch für Leistungen, die mittelbar von externen Versorgungsträgern erbracht werden sollten, § 1 Betriebsrentengesetz.
Insolvenz des Arbeitgebers
Auch im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind Arbeitnehmer nicht rechtslos gestellt. Denn als zweite Stufe der Absicherung übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) die Versorgungspflichten über die Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge kann eine lohnenswerte Alternative zu anderen Anlagemöglichkeiten darstellen. Dabei können unterschiedliche Durchführungswege gewählt werden. Die Wahl der konkreten Art und Weise obliegt dem Arbeitgeber.
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