Eine betriebliche Altersvorsorge kann eine attraktive Zusatzabsicherung für den Altersruhestand darstellen. Die Bildung einer solchen Betriebsrente wird auch aus steuerrechtlicher Sicht gefördert.
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Anspruch auf den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge. Hierzu kann man zwischen unterschiedlichen Durchführungswegen auswählen.
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Die Bildung einer betrieblichen Altersvorsorge hat auch aus steuerrechtlicher Sicht viele Vorteile.
So ist bei der Direktzusage ein Beitrag von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV) steuer- und bis zu 4 % ebendieser sogar sozialversicherungsfrei.
In 2020 entspricht dies 552€, die monatlich steuerfrei für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden können. Sozialversicherungsfrei sind 2020 bis zu 276€ monatlich.
Auch bei Pensionsfonds und Pensionskasse ist ein Beitrag von bis zu 8 % der BBG-GRV steuerfrei sowie ein Beitrag bis zu 4 % ebendieser sozialversicherungsfrei.
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Steuern in der Auszahlungsphase
Jedoch gilt es zu beachten, dass diese steuerrechtliche Begünstigung nur für die Ansparphase gilt. In der Leistungsphase, also bei der Auszahlung der Betriebsrente, sind die erhaltenen Zahlungen dann in vollem Umfang zu versteuern.
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Etwas anderes gilt demgegenüber für Unterstützungskassen. Hier sind die Beiträge für Arbeitnehmer sogar in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4 % der Grenze zur BBG-GRV sozialversicherungsfrei. Die späteren Zahlungen werden dann als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also wie Lohn, versteuert.
Die betriebliche Altersvorsorge kann eine lohnenswerte Alternative zu anderen Anlagemöglichkeiten darstellen. Von staatlicher Seite wird sie durch Begünstigungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gefördert. Die konkrete steuerrechtliche Bewertung hängt dabei vom gewählten Durchführungsweg ab.
Wenn Sie sich für eine betriebliche Altersvorsorge interessieren und Fragen rund um das Thema Steuern haben, wenden Sie sich an unsere Steuerberater und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Rufen Sie uns an 0201/24030.
Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater
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