Azubi-Mindestlohn ab 2020

Geschrieben von: Kristina Grohs

Auszubildende verdienen ab dem Jahr 2020 mindestens 515 Euro im Monat. In den Folgejahren erhöht sich die Mindestvergütung für Auszubildende weiter. Wer 2021 seine Lehre beginnt, bekommt mindestens 550 Euro, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr gibt es ebenfalls mehr - plus 18 Prozent im zweiten Jahr, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Das entsprechende Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Viel Arbeit für wenig Geld

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern. Statistisch gesehen verdienten rund 115.000 der Auszubildenden Ende 2017 weniger als 500 Euro im Monat, viele davon sogar weniger als 400 Euro. Insbesondere im Friseurhandwerk und im Osten bekommen Azubis bisher besonders wenig Geld.

Ausnahmen von der Mindestvergütung sind künftig aber weiter möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften regional oder für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. 

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Weitere Neuerungen

Das "Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung" sieht weiter vor, dass künftig die für die Ausbildung benötigten betrieblichen Lernmittel komplett vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Weiterhin soll noch mehr Azubis eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht werden.

Zudem gibt es für die berufliche Fortbildung neue Bezeichnungen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern. So entstehen die Fortbildungsabschlüsse „geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“.

Schon gewusst? Auch der "normale" Mindestlohn wird ab 1. Januar 2020 weiter erhöht.

Erhöhte Ausbildungsbeihilfe schon seit August 2019

Bereits seit 1. August 2019 erhalten Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, zudem höhere staatliche Zuschüsse. Im November 2019 ist der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen von 622 Euro auf 716 Euro monatlich gestiegen. Zum 1. August 2020 wird er nochmals auf 723 Euro pro Monat erhöht. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt diese Zuschüsse, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, um zu Hause wohnen zu bleiben, die Ausbildungsvergütung aber nicht für Miete, Verpflegung und Fahrten reicht. Weiterhin können Auszubildende Zuschüsse, etwa für Fahrkosten oder Kinderbetreuung beantragen.

Erhöht wird auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung, die auf besondere Ausbildungseinrichtungen angewiesen sind.

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