Die Möglichkeit um die Aufzeichnung von Gerichtsverfahren steht schon lang in Diskussion. Die Vorteile, die angeführt werden: Effizientere und exakte Erfassung des Gesagten, Arbeitseinsparung. Wenn denn die Erfassung funktioniert
In Deutschland wird bisher nur durch händisches Mitschreiben festgehalten, was sich im Strafprozess ereignet hat. Eine objektive Dokumentation des Geschehens ist nicht vorgesehen. Vor den Land- und Oberlandesgerichten werden indes nur die wesentlichen Förmlichkeiten im Protokoll festgehalten, was jedoch selbstredend zu Ungereimtheiten führen kann. Das soll sich ändern - schon seit einiger Zeit.
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Der Bundestag hat schlussendlich vergangenes Jahr, am 17. November 2023, das Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass künftig die erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten mindestens als Tonaufzeichnungen dokumentiert und automatisch transkribiert werden. Zusätzlich können die Bundesländer durch Rechtsverordnungen auch Videoaufzeichnungen einführen.
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Gem. Art. 77 GG werden Gesetze zwar vom Bundestag beschlossen, sind aber - es sei denn, es ist in einigen Fällen nicht notwendig - dem Bundesrat vorzulegen. Der Bundesrat, der aus Vertretern der 16 Bundesländer besteht, berät dann über den Beschluss des Bundestages. Findet der Beschluss keine Zustimmung seitens des Bundesrates, kann dieser den sogenannten „Vermittlungsausschuss“ einberufen. Dieser besteht wiederum aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Der Vermittlungsausschuss arbeitet dann an einer Kompromissfindung.
Im Fall des Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung berief der Bundesrat besagten Ausschuss ein.
Beim Vermittlungsausschuss zeichnete sich Mitte August 2024 dann eine Entscheidung ab. In Zukunft soll der Antrag auf Führen der Verhandlung von nur einer Seite gestellt werden können, allerdings soll die Ablehnung den Richtern erleichtert möglich sein. Keine Einigung fand sich im Vermittlungsausschuss bisher im Hinblick auf die digitale Dokumentation von Strafverfahren.
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Während der Vermittlungsausschuss noch beriet, fand im Bundesjustizministerium bereits eine Simulation einer Aufnahme eines Gerichtsverfahrens statt. Die Aufnahme, die sich in diesem Fall auf den Ton begrenzte, hatte den praktischen Sinn, zu überprüfen, wie in einer möglichst realitätsnah gespielten Verhandlung des Gesagte automatisch in geschriebenes Wort bringen lässt.
Beteiligte schilderten später, wie der Versuch aufgebaut war. In dem Show-Strafprozess waren sowohl die besetzte Richterbank, als auch die Plätze von „Staatsanwaltschaft“, „Nebenklage“ und „Verteidigung“ mit Mikrophonen versehen. Auch standen Mikrophone im Zuhörerraum, um auch zu überprüfen, wie sich Zwischenrufe aufnehmen lassen. Die Schwierigkeit für die Software besteht indes nicht nur darin, die jeweilige Stimmt den einzelnen Personen zuzuordnen, sondern auch Dialekte ins Hochdeutsch zu übersetzen.
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Dafür, dass Aufnahmen und Transkriptionen des in Strafprozessen Gesagten in Zukunft Wirklichkeit werden, ist eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) von Nöten.
Auch in Zivil- oder Verwaltungsgerichten ist das Thema um die Einbeziehung elektronischer Geräte kein leichtes. Bereits heute können mündliche Verhandlungen bei Zivil- und Fachgerichten (Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichten) per Videokonferenz durchgeführt werden. Möglicherweise ist dies in Zukunft aber bereits auf Antrag einer beteiligten Partei möglich.
Auch hier vermittelt derzeit noch ein Ausschuss zwischen Bund und Ländern, da diese nicht zu bewältigende Auflagen und Vorschriften für Richter fürchteten, die eine Verhandlung künftig über eine Videokonferenz abhalten wollen.