Urlaub dient der Erholung. Arbeitnehmenden in Deutschland steht bei einer Fünftagewoche ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Werktagen Kalenderjährlich zu. Aber was ist eigentlich Bildungsurlaub, und dieser Anspruch bereits in den 20 Werktagen enthalten?
Urlaub dient der Erholung. In Deutschland hat jeder Angestellte Anspruch auf Erholungsurlaub. Dabei gilt ein Mindestanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz von 20 Werktagen bei einer Fünftagewoche. Im Arbeitsvertrag kann darüber hinaus auch ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart werden.
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Ob neben dem Anspruch auf Erholungsurlaub auch ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, hängt vom Wohnort des jeweiligen Arbeitnehmenden ab. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein entsprechender Anspruch. Lediglich in Bayern und Sachsen ist ein solcher bislang gesetzlich nicht vorgesehen.
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Bildungsurlaub wird teilweise auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet. Es handelt sich insofern auf einen Anspruch von Arbeitnehmenden auf bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung.
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Der Bildungsurlaub muss dabei zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt werden.
Damit Bildungsurlaub gewährt werden kann, müssen Betreffende die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme belegen. Was den Inhalt dieser Weiterbildungsmaßnahme angeht, ist der gesetzgeberische Wille großzügig. Insbesondere ist eine enge Verbindung zur beruflichen Tätigkeit in aller Regel nicht erforderlich.
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Möglich sind insoweit auch etwa Sprachkurse, politische Seminare oder Persönlichkeitsbildende Kurse, soweit diese als Bildungsurlaub anerkannt sind.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst grundsätzlich 5 Werktage pro Kalenderjahr beziehungsweise 10 Werktage in 2 Kalenderjahren.
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der Bildungsurlaub kann dann unmittelbar beim Arbeitgebenden beantragt werden, wobei zugleich das entsprechende Seminar nachzuweisen ist.
Die Kosten des Bildungsurlaubs sind als solche zweigeteilt. Für die Dauer des Bildungsurlaubs besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung, so dass der Arbeitgeber weiterhin den üblichen Lohn bzw das übliche Gehalt bezahlt und insofern seinen Beitrag leistet.
Die weiteren Kosten, insbesondere in Form der Kursgebühren, sind vom Arbeitnehmenden selbst zu tragen. Hierzu zählen auch etwaige Reise- und Unterkunftskosten. Die vom Arbeitnehmenden getragenen Kosten des Bildungsurlaubs können sodann im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.
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