Ruhezeiten sind wichtig für die Gesundheit sowie für eine gute Work-Life-Balance. Daher verwundert es kaum, dass auch Gerichte sich immer wieder mit der Einhaltung ebendieser zu befassen haben. So auch jüngst der europäische Gerichtshof.
Neben Urlaub stellen Ruhezeiten einen wichtigen Aspekt der Erholung Arbeitnehmender dar.
In der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ist daher eine wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden sowie 11 Stunden täglich vorgeschrieben.
Arbeitnehmende müssen also zwischen zwei Schichten eine Mindestruhezeit von 11 Stunden haben. Darüber hinaus müssen sie einmal pro Woche mindestens 24 Stunden am Stück – etwa am Wochenende – frei haben.
Im vom europäischen Gerichtshof zu entscheidenden Fall ging es nun um einen Lokführer aus Ungarn. Diesem war von seinem Arbeitgeber eine wöchentliche Mindestruhezeit von 42 Stunden zugesichert worden.
Allerdings hakte es bei der Verteilung. So betrug die tägliche Ruhezeit nicht immer 11 Stunden.
Der Arbeitgeber des Lokführers war der Ansicht, bei zeitlicher Abfolge sei die wöchentliche Ruhezeit auf die Tägliche anzurechnen. Nach der wöchentlichen Ruhezeit von 42 Stunden meinte er demnach, dem Arbeitnehmer stünden keine weiteren 11 Stunden tägliche Ruhezeit zu.
Dies wollte der Lokführer nicht hinnehmen – und klagte.
Mit Erfolg. Auch die europäischen Richter stellten nun klar, dass die tägliche Ruhezeit nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit ist. Unerheblich ist insoweit, ob beide direkt aufeinander folgen.
Dabei argumentierten sie insbesondere auch mit der Schutzrichtung der unterschiedlichen Ruhezeiten. So diene die wöchentliche Ruhezeit der Erholung, die tägliche aber vielmehr dem Zurückziehen aus der Arbeitsumgebung.
Auch das Argument, dass dem Lokführer eine längere wöchentliche Ruhezeit als gesetzlich vorgeschrieben gewährt würde, vermochte hieran nichts zu verändern.
Denn durch eine für den Arbeitnehmer günstige Regelung könne aus Gründen des effektiven Arbeitnehmerschutzes nicht von einer anderen ebenfalls schützenden Regelung abgewichen werden.
Die aktuelle Entscheidung stärkt Rechte betroffener Arbeitnehmer. Zugleich verdeutlichen die Luxemburger Richter die Bedeutung der Einhaltung von Ruhezeiten, Pausenzeiten und Urlaubszeiten.
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