Betriebsräte sind die gewählte Arbeitnehmervertretung im Unternehmen. Um einen Austausch und eine bestmögliche Information der Belegschaft zu ermöglichen, sind regelmäßige Betriebsversammlungen durchzuführen. Das Wichtigste hierzu haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengestellt!
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. Er kontrolliert im Betrieb, dass wichtige Vorschriften und Regelungen eingehalten werden. Zudem vertritt er die Belegschaft und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu stehen ihm unter anderem umfangreiche Mitbestimmungsrechte zu.
Um einen Ausgleich der Interessengegensätze im Betrieb zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern zu erreichen, hat der Betriebsrat in vielen Bereichen konkrete Beteiligungsrechte. Diese können grundsätzlich in Informations- und Mitbestimmungsrechte unterteilt werden.
Die Betriebsversammlung dient dem Austausch zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft und hat vierteljährlich während der regelmäßigen Arbeitszeit stattzufinden.
Die Einberufung erfolgt durch den Betriebsrat. Darüber hinaus muss eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen werden, wenn
Der Arbeitgeber hat in der Betriebsversammlung wenigstens einmal pro Kalenderjahr einen umfassenden Bericht über den Betrieb und seine Belange abzulegen. So soll eine Information der Beschäftigten gewährleistet werden.
Nicht jeder darf an einer Betriebsversammlung teilnehmen. Berechtigt sind lediglich:
Grundsätzlich können in der Betriebsversammlung alle Themen mit Bezug zum Betrieb besprochen werden, etwa
Daneben hat der Betriebsrat einen Tätigkeitsbericht abzugeben. Dieser Bericht soll die Arbeit des Betriebsrats in Berichtszeitraum widerspiegeln und die in dieser Zeit eingetretenen Ereignisse und Tatsachen enthalten, die für die Arbeitnehmer bedeutsam sind.
Der Inhalt des Berichts ist vorher vom Betriebsrat durch Beschluss festzulegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dann zu diesem Stellung beziehen.
Die Einladung zur Betriebsversammlung erfolgt durch den Betriebsrat. Zu nennen sind dabei Zeit, Ort und Tagesordnung der Versammlung. Formal ist die Bekanntgabe in der ‚betriebsüblichen Form‘, etwa durch einen Aushang am frei zugänglichen schwarzen Brett ausreichend.
Die Einladung muss so frühzeitig erfolgen, dass alle einzuladenden Personen rechtzeitig Kenntnis vom Termin der Betriebsversammlung erlangen und sich ausreichend vorbereiten zu können.
Der Ablauf der Betriebsversammlung folgt dann einem feststehenden Muster: