Am 3. September 2022 beschloss die Koalition das sogenannte dritte Maßnahmenpaket, um die gestiegenen Energiepreise und die damit einhergehenden finanziellen Belastung für die Bevölkerung abzufedern. Eine der Maßnahmen war die "Entlastung Studierender". Studierenden sagte die Bundesregierung eine 200 Euro Einmalzahlung zu. Am 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz beschlossen, das am 21. Dezember 2022 in Kraft trat und die Auszahlung regelt. Seit dem 15. März 2023 - über sechs Monate nach Verkündung der Pauschale - ist es nun möglich, die Einmalzahlung zu beantragen. Erfahren Sie hier alles Wissenswertes über die Sofort-Hilfe.
Der Hintergrund der Prämie sind die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine gestiegenen Energiepreise. Insbesondere die Gaspreise sind im Jahr 2022 angestiegen. 2023 hat sich die Lage am Energiemarkt mittlerweile wieder stabilisiert. Die aktuellen preislichen Entwicklungen können mithilfe der Überblicksseite der Zeit eingesehen werden.
Die Sofort-Hilfe ist als Pauschale ausgestaltet. Das bedeutet, dass Antragsberechtigte immer dasselbe erhalten: nämlich 200 Euro als Überweisung auf ihr Konto.
Die Bundesregierung prognostiziert, dass in Deutschland knapp 3.5 Millionen Antragsberechtigte existieren.
Die größte Gruppe der Anspruchsberechtigten sind Studierende. Daneben existieren jedoch noch drei weitere Gruppen anspruchsberechtigter Personen. Gemeinsame Voraussetzung ist, dass die beantragenden Personen zum Stichtag, dem 1. Dezember 2022, entweder immatrikuliert oder Schüler*innen in Fachschulklassen oder Berufsschulklassen waren. Insgesamt haben damit die folgenden Gruppen Anspruch auf die Pauschale:
Zudem ist erforderlich, dass alle Antragsteller zum Stichtag, dem 1 Dezember 2022, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Bundesregierung hat ein Portal für die Antragsstellung eingerichtet: Zur Antragstellung.
Für die Beantragung sind im Wesentlichen zwei Dinge notwendig: Eine BundID und eine persönlichen persönlichen Zugangscode.
Voraussetzung für die Benutzung der Website ist ein BundID-Konto. Die BundID ist das zentrale Konto zur Identifizierung für alle Online-Anträge, etwa mit dem Online-Ausweis. Um ein solches Konto zu erstellen, die Registrierung erfolgt über diese Website, benötigen Sie entweder den Online-Ausweis oder ein persönliches Elster-Zertifikat. Die Sofort-Hilfe kann auch ohne Online-Ausweis oder Elster-Zertifikat beantragt werden - dazu ist aber auch die sogenannte Basis-Registrierung der BundID erforderlich.
Den Zugangscode erhalten alle potentiell Anspruchsberechtigten von ihrer Ausbildungsstätte.
Allerdings berichteten einige Medien schon am 15. März, dass nicht alle Berechtigten den Zugangscode bekommen haben.
Nein. Als Pauschale unterliegt die Sofort-Hilfe nicht der Besteuerung.
Ja. Die Auszahlung der Sofort-Hilfe erfolgt unabhängig von anderen Förderungen und Auszahlungen, etwa der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmer*innen.
Ja, auch ausländische Studierende oder Schül*innen haben Anspruch auf die Pauschale, solange die oben genannten Voraussetzungen, Studium oder Schulbesuch sowie gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland zum 1. Dezember 2022.
Auf die Fragen, wieso hat die Auszahlung über sechs Monate gedauert hat, erklärte die Bundesregierung, dass von Studierenden und Schüler*innen keine gesammelten Bankdaten vorlägen. Daher hätten Bund und Länder neue Strukturen schaffen müssen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Fragenkatalog für weitere Fragen auf ihrer Website. Sollten darüber hinaus Weitere bestehen, wenden Sie sich gerne an uns.
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Das von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachte Paket (hier der Originalbeschluss der Koalition), das auch schon größtenteils vom Bundestag und vom Bundesrat angenommen worden ist, beinhaltet zahlreiche weitere Förderungen, Entlastungen und Hilfestellungen für Verbraucher*innen und Unternehmen neben der Einmal-Zahlung an Studierende. Hier einige der Förderungen und Entlastungen im Überblick:
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