Ein Vorurteil, das den Deutschen im Ausland entgegenschlägt, ist die Reservierungsbereitschaft von Pool- und Strandliegen. Es scheint sich dabei aber um ein generelles Phänomen zu handeln - oder die deutsche Reservierungsbereitschaft steckt an. Einer Familie aus Bischofswerda in Sachsen wurde das während ihrer Rhodos-Reise zu viel. Durchgängig waren alle Poolliegen belegt. Dafür forderte die Familie Geld zurück. Zu Recht, wie das Amtsgericht Hannover entschied (Az.: 553 C 5141/23).
Die Hotelanlage, die die Familie beherbergte, verfügte über sechs Pools mit insgesamt knapp 500 Poolliegen. Diese durften nach den Hausregeln des Hotels nur für maximal 30 Minuten reserviert bleiben. Daran hielten sich jedoch die meisten Gäste zum Unmut des Familienvaters nicht.
Schon gewusst? Kein Anspruch bei verspäteten Flügen aus Kulanz
Der Familienvater rügte mehrmals bei den Hotelmitarbeitern, dass die meisten Liegen durchgehend mit Handtüchern reserviert seien - abweichend von den Vorgaben der Hotelregeln. Er forderte die Mitarbeiter auf, die Liegen von den Handtüchern zu befreien und hielt sich selbst an die 30 Minuten Vorgabe.
Nach der Reise sah der Familienvater in der fehlenden Eingreifbereitschaft des Hotelpersonals einen Reisemangel und zog vor Gericht.
Schon gewusst? Reiserecht: Schadensersatz für psychische Unfallfolgen?
Bei Pauschalreisen gilt, dass den Reisenden eine Vielzahl von Rechten zur Seite steht, etwa von der Reise vor ihrem Beginn zurückzutreten oder im Falle von Mängeln den Reisepreis zu mindern oder sogar Schadensersatz zu verlangen. Bei einer Pauschalreise handelt es sich um eine Reise, die sich aus mehreren - mindestens zwei - Einzelleistungen (Flug, Hotelbuchung, Transfer zum Hotel, Ausflüge vor Ort) zusammensetzt. Diese einzelnen Reiseleistungen müssen dabei eine Gesamtleistung zu einem einheitlichen Preis bilden. Wir haben in diesem Beitrag die Gewährleistungsrechte für Pauschalreisen zusammengefasst.
Schon gewusst? Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
Der Veranstalter berief sich darauf, dass es sich um ein harmloses Wettrennen gehandelt habe, bei dem die Familie aus Sachsen auch hätte mitmachen können.
Schon gewusst? Kreuzfahrt während der Pandemie - wann gibt es Geld zurück?
Die Richter des Amtsgerichts lehnten diese Sichtweise ab. Der Veranstalter müsse garantieren, dass es ein angemessenes Verhältnis zwischen Liegen und Gästen gebe. Zwar müsse keine Liege für jeden Gast garantiert werden. Zeigten sich jedoch Zustände, nach denen eine geringe Anzahl von Gästen immer dieselben Liegen schon am Vorabend und am frühen Morgen reservierten, müsste der Veranstalter seine Hausregeln durchsetzen.
Schon gewusst? Fluggastrechte 2022: Entschädigung bei zu langer Wartezeit
Die Beweisaufnahme ergab, dass die Familie bis auf einen Tag ihrer Reise keine einzige Liege um 09:00 Uhr morgens nach dem Frühstück nutzen konnte.
Schon gewusst? Reiserecht: Flugverspätungen und Flugausfälle
Selbst musste die Familie aus Sachsen auch nicht durchgreifen. Dies hätte nämlich zu Konflikten mit anderen Reisenden führen können.
Schon gewusst? Zur Urlaubsvergütung bei Kündigung!
Die reisende Familie erhielt 322 Euro vom Gesamtpreis für die Pauschalreise von 5260 Euro zurück.