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Steuerstrafrecht
Zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht ist das
Steuerstrafrecht angesiedelt. Ein Spezialgebiet, in dem sowohl aus dem
einen wie aus dem anderen Rechtsgebiet tief greifende Kenntnisse
erforderlich sind.
Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Umsatzsteuerbetrug und
Schwarzgeldgeschäfte stehen hier im Fokus der Ermittlungsbehörden.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass möglicherweise
Steuererklärungspflichten von Ihnen in der Vergangenheit verletzt worden
sein könnten, so überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt. In
vielen Fällen kann durch die so genannte Selbstanzeige, nämlich die Abgabe
einer vollständigen und richtigen Steuererklärung, ein strafrechtliches
Verfahren abgewendet werden.
Wenn es zu Anschuldigungen oder Ermittlungen der
Steuerstrafverfolgungsbehörden kommen sollte, so liegt unsere Aufgabe zunächst
einmal darin, zu überprüfen, ob solche Anschuldigungen überhaupt haltbar
sind bzw. ob sie entkräftet werden können. Hier sind also eher die
Fachkenntnisse aus dem Bereich der Steuerberatung und des Steuerrechts
gefragt.
Mit der vorgenommenen steuerlichen Analyse des Tatvorwurfes wird dann,
sofern ein Verstoß gegen Steuererklärungspflichten vorliegen sollte, eine
Strategie zur Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Verfahren mit dem
Ziel der optimierten Verfahrensbeendigung erarbeitet.
Rechtsanwalt Rainer S. Müller
(Fachanwalt für Steuerrecht)
Rechtsanwalt Marco Eull
Rechtsanwalt Andreas Renschler
(Fachanwalt für Strafrecht)
Steuerberater Rüdiger Kästner
Steuerberaterin Stephanie Koopmann
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