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Steuerrecht
Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und
intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird.
Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung,
ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen und erfordern einen hohen
Beratungsaufwand.
Das Hauptgesetzwerk im Steuerrecht ist die Abgabenordnung (AO) - als
Rahmengesetz regelt sie, welche Behörden für die Erhebung der Steuern
zuständig sind, wer eine Steuer schuldet oder für sie haftet, welche
Rechte und Pflichten der Steuerpflichtige und die Finanzbehörden haben,
wie man sich gegen Entscheidungen der Finanzbehörden zur Wehr setzen kann,
wie und unter welchen Voraussetzungen Steuern eingetrieben werden können
und wann Steuerstraftaten vorliegen.
Für die verschiedenen Steuerarten werden darüber hinaus in
Einzelsteuergesetzen wie z.B. dem Einkommensteuergesetz oder dem
Umsatzsteuergesetz die weitergehenden Regelungen zu Steuerpflicht,
Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen geregelt.
Die genaue Kenntnis und richtige Anwendung der Abgabenordnung in
Verbindung mit den Einzelsteuergesetzen ist eine wesentliche Voraussetzung
für eine erfolgreiche Durchsetzung von steuerlichen Interessen. Mit einer
klaren juristischen Herangehensweise an die Beurteilung steuerlicher
Sachverhalte prüfen wir, ob die Finanzbehörden das Recht richtig anwenden.
Wir erstellen Gutachten und vertreten unsere Mandanten in strittigen
Angelegenheiten in Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern sowie vor den
Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Rechtsanwalt Rainer S. Müller
(Fachanwalt für Steuerrecht)
Rechtsanwalt Marco Eull
Steuerberater Rüdiger Kästner
Steuerberaterin Stephanie Koopmann
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