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Insolvenzrecht
Insolvenzrecht ist das Recht, welches im Falle der
Zahlungsunfähigkeit von natürlichen oder juristischen Personen mit dem
Zweck einer möglichst gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zur
Anwendung kommt.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Beratung von
Unternehmen in der Krise. In vielen Fällen kann das Insolvenzverfahren
zur Sanierung eines Unternehmens genutzt werden, um den Betrieb oder
Teile des Betriebs zu retten.
Weiterhin beraten wir unsere Mandanten bei der Stellung von
Insolvenzanträgen und dem Verhalten im Vorfeld einer Insolvenz. Dies
gilt für Insolvenzplanverfahren, Regelinsolvenzen oder
Verbraucherinsolvenzen.
Schließlich begleiten wir unsere Mandanten auch im eröffneten
Insolvenzverfahren. Auch wenn ein vorläufiger oder endgültiger
Insolvenzverwalter bestellt ist, können zahlreiche Probleme auftauchen,
sowohl im Verhältnis zum Insolvenzverwalter als auch gegenüber
Arbeitnehmern, Arbeitgebern oder Gläubigern.
Rechtsanwalt Alexander Streit
Rechtsanwalt Rainer S. Müller
(Fachanwalt für Steuerrecht)
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