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Erbrecht
Beim plötzlichen Tod fehlt oft jegliche
erbrechtliche Vorsorge, mit der Folge, dass der überlebende Ehegatte oder
die Kinder ungesichert sind, langwierig über das Erbe gestritten wird und
am Ende oft nur ein Scherbenhaufen übrig bleibt. Nur etwa 4% der
Bundesbürger haben ein Testament welches einigermaßen aktuell und
inhaltlich richtig ist. Damit es in Ihrer Familie nicht zu einem
Scherbenhaufen oder gar zu einer „Sintflut“ aus Streit, Prozesskosten,
hohen Erbschaftssteuern und erheblichen Vermögensverlusten kommt, können
wir sie im Bereich des Erbrechtes umfassend beraten.
Die Erfahrung lehrt,
dass das ernsthafte Bemühen, die Probleme der eigenen Familie anzugehen
und zu lösen, zu einer großen inneren Erleichterung der Senioren sowie zu
einem friedvollen Miteinander der beiden Generationen und der Geschwister
untereinander führt. Wenn dann obendrein noch steuerrechtlich günstige
Lösungen gefunden werden, so kann man die Entscheidung, zur richtigen Zeit
das richtige Testament geschrieben oder auch eine angezeigte
Vermögensübertragung vorgenommen zu haben, nur als außerordentlich
glücklich ansehen. Nur auf diese Weise wird der oft mit großen Mühen
erarbeitete Vermögensstand langfristig für die nächste Generation erhalten
werden können.
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Testament / Erbvertrag
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Schenkungen
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Vermächtnis
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Pflichtteil
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Rechtsanwalt & Notar Wolfgang Heitmann
(Fachanwalt für Familienrecht)
Rechtsanwalt & Notar Peter Fiele
Rechtsanwalt & Notar Thomas Quadflieg
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