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Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der
Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Es ist ein
Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen der
Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Zudem umfasst das
Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung,
Vormundschaft und Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaft ist
außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Lebenspartnerschaftsgesetz
geregelt.
Im Familienrecht werden das Eingehen und die Auflösung von Ehen
und Lebenspartnerschaften und die damit verbundenen Rechtswirkungen
normiert. Wichtige Bereiche des Familienrechts sind das eheliche bzw.
lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt und
Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der
Lebenspartnerschaft.
Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von
Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern
erfahren im Familienrecht ihre Regelung.
• Unterhaltsrecht
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Kindschaftsrecht
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Namensrecht
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Güterrecht
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Versorgungsausgleich
•
Lebenspartnerschaft
•
Patientenautonomie
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Betreuungsrecht
•
Schutz vor häuslicher Gewalt.
Wir gestalten Ehe- und Partnerschaftsverträge unter Berücksichtigung der
steuerlichen Aspekte und unternehmerischen Interessen. In
Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgesachen übernehmen wir die
Vertretung unserer Mandanten, wobei wir gerade in diesem Bereich höchstes
Augenmerk auf die Beratung im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung
legen.
Rechtsanwalt & Notar Wolfgang Heitmann
(Fachanwalt
für Familienrecht)
Rechtsanwalt Rudi Löwenau
(Fachanwalt für Familienrecht)
Rechtsanwältin Lieselotte Grüneklee-Quadflieg
Rechtsanwältin Daniela Cioni
(Fachanwältin für Familienrecht)
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