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Tätigkeits-gebiete |
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Arbeitsrecht Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Schwerpunkte unserer Arbeit liegen hier in der
Beratung und Vertretung von Unternehmen, Geschäftsführern und leitenden
Angestellten sowohl im Individual- als auch im Kollektiv-Arbeitsrecht.
Dazu gehören:
Rechtsanwalt Thomas Vomfell
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>> Architektenrecht
Interdisziplinäre Beratung: |
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